Wie unterstützt mich die Grundschule bei der Wahl einer weiterführenden Schule?Vor dem Halbjahresende der 4. Klasse erhalten alle Eltern umfassende Informationen zum Übergang auf eine weiterführende Schule in schriftlicher Form mit allen relevanten Terminen.
Mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse erhalten Sie als Eltern im verschlossenen Umschlag eine schriftliche Schulartempfehlung und einen Anmeldeschein. Beides benötigen Sie zwingend für eine Anmeldung an einer weiterführenden Schule.
Die Schulartempfehlung (Gemeinschaftsschule oder Gemeinschaftsschule/Gymnasium) wird von der Zeugniskonferenz beschlossen. Die Schulartempfehlung soll Ihnen eine Hilfe an die Hand geben, die zum jetzigen Zeitpunkt geeignete Schulform für Ihr Kind zu wählen.
Zu Beginn des zweiten Halbjahres lädt die Klassenlehrkraft Sie als Eltern gemeinsam mit Ihrem Kind zu einer verbindlichen Einzelberatung ein und bespricht mit Ihnen die Schulartempfehlung und - soweit vorhanden - den Lernplan |
Welche Schulen kommen für mein Kind in Bad Segeberg in Betracht?GEMEINSCHAFTSSCHULEN: Schule am Burgfeld (ehemals Schulzentrum) und Gemeinschaftsschule am Seminarweg
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Kann mein Kind sich die Schulen selbst anschauen?Die Schulen bieten unterschiedliche Möglichkeiten für Ihr Kind, sich die Schule anzuschauen. Die Termine erhalten Sie rechtzeitig vorher von uns. Falls der Besichtigungstermin am Vormittag ist, beurlauben wir Ihr Kind für diesen Tag. |
Wie melde ich mein Kind an?Der Anmeldezeitraum für die Anmeldung an den weiterführenden Schulen erhalten Sie von uns. Sie als Eltern entscheiden sich für die Schule, die Ihr Kind besuchen soll. Zur Anmeldung an der weiterführenden Schule müssen Sie folgendes mitbringen: Das Halbjahreszeugnis, die Schulartempfehlung, den ausgefüllten Anmeldeschein, die Geburtsurkunde und - falls vorhanden - den Lernplan. Sie melden Ihr Kind an Ihrer Wunschschule an (während der Öffnungszeiten im Schulsekretariat). Doppelanmeldungen an mehreren Schulen sind nicht zulässig und mit dem Verfahren des Anmeldescheins nicht möglich, da der Anmeldeschein nur in dem Ihnen ausgehändigten gesiegelten Original und nicht in Kopie Gültigkeit hat. Nach Ablauf des Anmeldeverfahrens kann die Schule die Aufnahme dann ablehnen, wenn wegen fehlender Aufnahmemöglichkeiten nicht alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können. Die maximale Klassengröße beträgt grundsätzlich 29 Schüler/innen. In diesem Fall erhalten Sie entweder den Anmeldeschein mit einem schriftlichen Bescheid über die nicht erfolgte Aufnahme zurück oder die Erstwunschschule reicht den Anmeldeschein mit allen weiteren Unterlagen an die Zweitwunschschule weiter. |