NACH DER GRUNDSCHULE


Wie unterstützt mich die Grundschule bei der Wahl einer weiterführenden Schule?

Vor dem Halbjahresende der 4. Klasse erhalten alle Eltern umfassende Informationen zum Übergang auf eine weiterführende Schule in schriftlicher Form mit allen relevanten Terminen. 

Mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse erhalten Sie als Eltern im verschlossenen Umschlag eine schriftliche Schulartempfehlung und einen Anmeldeschein. Beides benötigen Sie zwingend für eine Anmeldung an einer weiterführenden Schule. 

Die Schulartempfehlung (Gemeinschaftsschule oder Gemeinschaftsschule/Gymnasium) wird von der Zeugniskonferenz beschlossen. Die Schulartempfehlung soll Ihnen eine Hilfe an die Hand geben, die zum jetzigen Zeitpunkt geeignete Schulform für Ihr Kind zu wählen. 

Zu Beginn des zweiten Halbjahres lädt die Klassenlehrkraft Sie als Eltern gemeinsam mit Ihrem Kind zu einer verbindlichen Einzelberatung ein und bespricht mit Ihnen die Schulartempfehlung und - soweit vorhanden - den Lernplan



Welche Schulen kommen für mein Kind in Bad Segeberg in Betracht?

GEMEINSCHAFTSSCHULEN:

Schule am Burgfeld (ehemals Schulzentrum) und Gemeinschaftsschule am Seminarweg
An den Gemeinschaftsschulen werden die Schülerinnen und Schüler aller Leistungsstärken gemeinsam unterrichtet und können alle Schulabschlüsse erreichen. Nach der Jahrgangsstufe 9 können sie den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (frühere Bezeichnung: Hauptschulabschluss) erwerben. Sie müssen dafür an einer Prüfung mit zentralen Aufgabenstellungen teilnehmen, die sich an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz orientiert. Dies gilt auch für die Prüfung zum Mittleren Abschluss (frühere Bezeichnung: Realschulabschluss), die nach der Jahrgangsstufe 10 absolviert wird. In der gymnasialen Oberstufe können die Schülerinnen und Schüler nach Abschluss des 13. Jahrganges ihr Abitur erwerben.
Die Schule am Burgfeld hat eine eigene gymnasiale Oberstufe. Die Gemeinschaftsschule am Seminarweg hat keine eigene gymnasiale Oberstufe, hier haben die Schüler/innen die Möglichkeit, bei entsprechendem Notendurchschnitt in die gymnasiale Oberstufe der beiden Gymnasien oder der Schule am Burgfeld oder des beruflichen Gymnasiums BBZ (Berufsbildungszentrum Bad Segeberg, Theodor-Storm-Straße) zu wechseln, um dann an einer dieser vier Schulen das Abitur zu erlangen. Der Weg über die Gemeinschaftsschule mit anschließender gymnasialer Oberstufe führt in 9 Jahren zum Abitur.


GYMNASIEN:
Dahlmannschule und Städtisches Gymnasium
An den Gymnasien in Segeberg erreichen die Schülerinnen und Schüler das Abitur nach neun Jahren. Der neunjährige Bildungsgang („G 9“) umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10 sowie die sich anschließende dreijährige Oberstufe. Die zweite Fremdsprache wird im neunjährigen Gymnasium ab der Jahrgangsstufe 7 unterrichtet. Die dritte Fremdsprache, die als eine Option neben anderen Unterrichtsangeboten im Wahlpflichtbereich vorgesehen ist, kommt dann in der  Jahrgangsstufe 9 hinzu. Weitere Infos rund um „G 9“ finden Sie auf den Homepages der beiden Schulen.
Alle weiterführenden Schulen bieten Informationsveranstaltungen für Sie als Eltern an. Hier stellt sich jede Schule mit ihren spezifischen Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen vor. Ich empfehle Ihnen dringend, diese Infoveranstaltung/en zu besuchen. Die Termine der oben aufgeführten Schulen erhalten Sie rechtzeitig von uns, genauere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie auf den jeweiligen Homepages der Schulen.

 Sie haben die Möglichkeit, sich persönlich durch eine weiterführende Schule Ihrer Wahl beraten zu lassen. Hat Ihr Kind die Schulartempfehlung für den Besuch der Gemeinschaftsschule erhalten und Sie möchten Ihr Kind auf dem Gymnasium anmelden, ist die Beratung verpflichtend. Diese individuelle Beratung ist bis zu Beginn des Anmeldezeitraumes möglich.
Obwohl das Berufsbildungszentrum für eine Anmeldung nach der Grundschule nicht in Betracht kommt, möchte ich Sie trotzdem auf diese Option nach dem Besuch der Gemeinschaftsschule hinweisen: 
Eine weitere Möglichkeit, das Abitur zu erlangen, bietet das Berufliche Gymnasium - ein Bildungsgang, der am Berufsbildungszentrum Bad Segeberg (BBZ) angeboten wird. Diese Schulart ist eine gleichwertige Alternative zum klassischen Gymnasium. Am BBZ haben die Schülerinnen und Schüler - abweichend von der Profiloberstufe an den Gymnasien und der Gemeinschaftsschule - die Möglichkeit, eine spezielle Fachrichtung zu wählen. Angeboten werden Umwelttechnik, Wirtschaft sowie Gesundheit und Soziales. Zugangsvoraussetzung für das Berufliche Gymnasium ist ein entsprechender Mittlerer Abschluss (= Realschulabschluss). Der Bildungsgang umfasst die drei Jahrgänge der Oberstufe und führt zum Abitur. Zudem bietet das BBZ die Möglichkeit, nach dem Besuch der Gemeinschaftsschule den Mittleren Abschluss oder die Fachhochschulreife zu erwerben.



Kann mein Kind sich die Schulen selbst anschauen?

Die Schulen bieten unterschiedliche Möglichkeiten für Ihr Kind, sich die Schule anzuschauen. Die Termine erhalten Sie rechtzeitig vorher von uns. Falls der Besichtigungstermin am Vormittag ist, beurlauben wir Ihr Kind für diesen Tag.



Wie melde ich mein Kind an?

Der Anmeldezeitraum für die Anmeldung an den weiterführenden Schulen erhalten Sie von uns. Sie als Eltern entscheiden sich für die Schule, die Ihr Kind besuchen soll.  Zur Anmeldung an der weiterführenden Schule müssen Sie folgendes mitbringen: Das Halbjahreszeugnis, die Schulartempfehlung, den ausgefüllten Anmeldeschein, die Geburtsurkunde und - falls vorhanden - den Lernplan. 

Sie melden Ihr Kind an Ihrer Wunschschule an (während der Öffnungszeiten im Schulsekretariat). Doppelanmeldungen an mehreren Schulen sind nicht zulässig und mit dem Verfahren des Anmeldescheins nicht möglich, da der Anmeldeschein nur in dem Ihnen ausgehändigten gesiegelten Original und nicht in Kopie Gültigkeit hat.

Nach Ablauf des Anmeldeverfahrens kann die Schule die Aufnahme dann ablehnen, wenn wegen fehlender Aufnahmemöglichkeiten nicht alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können. Die maximale Klassengröße beträgt grundsätzlich 29 Schüler/innen. In diesem Fall erhalten Sie entweder den Anmeldeschein mit einem schriftlichen Bescheid über die nicht erfolgte Aufnahme zurück oder die Erstwunschschule reicht den Anmeldeschein mit allen weiteren Unterlagen an die Zweitwunschschule weiter.